Bibliothek

Historische Fotografie, Blick in die Bibliothek des Instituts im Weinbrennerbau

Die Bibliothek des Instituts für Klassische Archäologie und Byzantinische Archäologie gehört zur Bereichsbibliothek Altertumswissenschaften der Universität Heidelberg. Sie befindet sich im 3. Stock des Kollegiengebäudes Marstallhof 4 und ist integraler Bestandteil der Lehre und Forschung der Fachgebiete Klassische Archäologie und Byzantinische Archäologie und Kunstgeschichte. Bei der Bibliothek handelt es sich um eine Präsenzbibliothek, d.h. eine Ausleihe oder Kopien sind nur in begründeten Ausnahmen auf Antrag möglich.

Zur Bereichsbibliothek Altertumswissenschaften

Öffnungszeiten

Vorlesungszeit:

  • Montag-Freitag 09:00-20:00 Uhr
  • Dienstag schließ die Bibliothek bereits um 18:00 Uhr

Vorlesungsfreie Zeit:

  • Montag-Freitag 10:00-18:00 Uhr
     

An den Wochenenden und an Feiertagen bleibt die Bibliothek geschlossen.

Bibliothek für Klassische Archäologie

Die Institutsbibliothek der Klassischen Archäologie umfasst ca. 63.000 Medieneinheiten. Neben Monografien finden sich Mikrofiches, CD-ROMs und andere Medien. Ein besonderer Schwerpunkt liegt auf der minoisch-mykenischen Kultur, antiker Mythologie und Religion sowie antiker Topografie.
Die Universitätsbibliothek Heidelberg sammelt im Auftrag der DFG die gesamte einschlägige Fachliteratur zum sog. Sondersammelgebiet Klassische Archäologie. 

Der Bestand ist vollständig über den Online-Katalog HEIDI recherchierbar. Ältere Werke bis 1994 sind zusätzlich im alphabetischen Zettelkatalog verzeichnet.

Zeitschriftenbestand:

Etwa 470 laufend gehaltene archäologische Zeitschriften stehen zur Verfügung.

Kontakt: klassarchbib@zaw.uni-heidelberg.de

Bibliothek für Byzantinische Archäologie und Kunstgeschichte

Die Fachbibliothek umfasst etwa 4.600 Bände zur christlichen Spätantike und zur Kunst des byzantinischen Mittelalters. 

Kontakt: katinka.sewing@zaw.uni-heidelberg.de

 

Leihverkehr:

Nur in begründeten Ausnahmefällen auf Antrag möglich

Kopiermöglichkeit:

Nur in begründeten Ausnahmefällen auf Antrag möglich