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Du kannst das Fach mitgestalten Fachrat

Der Fachrat ist ein Gremium für jeden Studiengang, dass sich aus Mitarbeitern des jeweiligen Fachs, bzw. der jeweiligen Institution und bis zu drei Studentinnen/Studenten zusammensetzt. Er tritt mindestens ein Mal im Semester zusammen.

Die studentischen Mitglieder arbeiten dabei Hand in Hand mit der Fachschaft. Die studentischen Mitglieder werden wie der Fachschaftsrat für eine Zeit von einem Jahr von allen Studentinnen und Studenten des Instituts offiziell gewählt. Der Fachrat fungiert hierbei beratend.

Aufgaben

Der Fachrat ist die fachbezogene Zusammenkunft der Mitglieder einer oder mehrerer Einrichtungen der Universität. Er entwickelt und koordiniert Vorschläge und Konzepte zu Studium, Lehre und damit verbundene Aufgaben innerhalb eines Faches. Er unterstützt und entlastet insbesondere die Studienkomissionen bei Erfüllung ihrer Aufgaben gemäß § 26 LHG und bereitet deren Empfehlung vor. Verantwortlichkeiten, die durch Gesetz, Verordnungen oder Satzungen der Universität anderen Gremien zugewiesen sind, bleiben hiervon unberührt.

Der Fachrat befasst sich insbesondere mit folgenden Themen:

  1. Entwurf und Überarbeitung von Zulassungs-, Studien- und Prüfungsordnungen sowie Modulhandbüchern
  2. Einsatz der für Studium und Lehre vorgesehenen Mittel und Räume
  3. Planung des Lehrangebotes
  4. Lehrevaluation
  5. Information der Mitglieder des Faches über die Arbeit des Fachrats und Möglichkeiten zur Mitarbeit

Der Fachrat erhält auf Fachebene Einsicht in alle Unterlagen entsprechend der Verfahrensweise bei den Fakultätsräten. Seine Mitglieder sind zur Verschwiegenheit verpflichtet. Datenschutzrechtliche Belange sind zu wahren, insbesondere auch bei der Befassung mit Evaluationsergebnissen, die auf Grundlage der Evaluationssatzung der Universität erzielt wurden.

Auszug aus §2 Der Satzung der Ruprecht-Karls-Universität zum Fachrat